#faq, Folge 40

Wer darf bei uns ausleihen?

Nicht alle, aber sehr, sehr viele! Fast drei Millionen Menschen können einen Ausweis der Münchner Stadtbibliothek bekommen.

Da die Münchner Stadtbibliothek wie auch andere Münchner Kultureinrichtungen über den Etat der Landeshauptstadt München finanziert wird, liegt es am Stadtrat, per Satzung zu beschließen, wer denn am Segen des umfassenden Ausleihangebots teilhaben darf. Bibliotheken können ebenso wie Theater und Museen als nicht-kommerzielle Kulturinstitutionen nicht kostendeckend arbeiten, sprich: Sie sind ganz erheblich auf städtische Unterstützung angewiesen.
Daher ist es sicher nachvollziehbar, dass von der Subventionierung durch Steuergelder vorrangig die Münchnerinnen und Münchner selbst profitieren sollen, die mit ihren Steuern ja wiederum das Stadtsäckel füllen. Der Stadtrat trägt dabei aber auch der Tatsache Rechnung, dass das Umland Münchens ganz besonders eng mit der Stadt verbunden ist und Umland wie Stadt gegenseitig voneinander profitieren. Daher wurde entschieden, dass alle, die in der Region München wohnen, arbeiten, in Ausbildung sind oder studieren, Mitglied werden können. Außerdem wird ein Bibliotheksausweis auch Kindertagesstätten und Schulen sowie anderen Institutionen ausgestellt, die ihren Sitz in der Region haben.

Abbildung von http://www.region-muenchen.com/shared/image001.gif

Die Region München ist dabei definiert als Planungsregion München (Region 14) und umfasst neben der Landeshauptstadt München die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg. Das Ganze sieht ungefähr so aus wie der Münchner S-Bahnbereich, unterscheidet sich aber doch für einige Betroffene ganz erheblich. So können Wolfratshauser im Gegensatz zu Landsbergern zwar mit der S-Bahn bequem nach München fahren, beim Recht auf einen Bibliotheksausweis ist es aber genau umgekehrt, hier ist Wolfratshausen out und Landsberg in.

Und wenn man nun ganz woanders wohnt und gar keine Bibliothek in München zum Ausleihen aufsuchen und nur eMedien oder Datenbanken per Internet nutzen möchte? Auch dann gilt die Grundregel, dass man in der Region München beheimatet sein muss.

Und hier erfahren alle Glücklichen, die einen Bibliotheksausweis der Münchner Stadtbibliothek erhalten können, wie das nun genau geht!

 

Beantwortet von Ernst Zimmermann, Zentrale Dienste

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Beitragsnavigation: