#faq, Folge 21

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Foto: Eva Jünger/Münchner Stadtbibliothek

Warum hat die Bibliothek nicht jedes Buch auch als eBook (und wieso kann man eMedien nicht immer sofort ausleihen)?

In der Onleihe München kann man inzwischen aus mehr als 46.000 eBooks, eAudios, eVideos, ePaper und eMagazines wählen, aber leider ist vieles, was die Bibliothek gerne in der Onleihe anbieten würde, dort nicht zu finden. Ein Grund ist, dass nicht jedes gedruckte Buch auch als eBook erhältlich ist. Das betrifft ältere aber auch aktuelle Titel. Auch kann sein, dass der produzierende Verlag aus unterschiedlichsten Gründen nicht bereit ist, eine Bibliothekslizenz zu verkaufen. Hier sind Bibliotheken in einer ungünstigen Position, da das deutsche Urheberrecht physische und digitale Medien sehr unterschiedlich behandelt. Wer genaueres dazu wissen möchte, kann sich hier informieren.

Physische Medien (also beispielsweise gedruckte Bücher oder auch Filme auf DVDs/BluRays), die eine Bibliothek im Handel erwirbt, können ohne Zustimmung der Verlage ohne Einschränkungen in den Bibliotheksbestand aufgenommen werden. Zum finanziellen Ausgleich für eventuell entgangene Verkaufsumsätze dient die sogenannte Bibliothekstantieme, die über Länder, Bund und Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet wird.

Dieses Verfahren fehlt (noch) bei digitalen Medien. Hier kann die Bibliothek einzig und allein auf die Bereitschaft von Verlagen hoffen, die Ausleihe ihrer digitalen Produkte zu erlauben und die entsprechenden Dateien zur Verfügung zu stellen. Das heißt, dass die Bibliothek eBooks nicht einfach im Buchhandel kaufen und auf einen Server laden kann, um sie zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Praxis sieht derzeit so aus, dass über einen Dienstleister mit jedem einzelnen Verlag Verträge abgeschlossen werden müssen, die detailliert regeln, was die Bibliothek mit welchen Nutzungsbedingungen und natürlich zu welchem Preis erwerben kann.

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Foto: Eva Jünger/Münchner Stadtbibliothek

Für die beteiligten Verlage ist dabei wichtig, dass eMedien nicht kopiert und ungehindert im Internet verbreitet werden oder ein eBook nach dem Lesen nicht dauerhaft nutzbar gespeichert bleibt. Hier kommt ein technischer Kopierschutz zum Einsatz, der auch die Leihfrist auf die heruntergeladene Datei überträgt. Und natürlich soll nicht die riesige Zahl derer, die einen Bibliotheksausweis besitzen, gleichzeitig ein eBook nutzen können, für das die Bibliothek den selben Preis entrichtet hat, den auch der normale Käufer eines eBooks gezahlt hätte.

Auch wenn es irgendwie dem Prinzip des Internets widerspricht, auf alles von überall und gleichzeitig zugreifen zu können: Will die Bibliothek nicht nur einem Nutzer oder einer Nutzerin die gleichzeitige Lektüre eines eBooks ermöglichen, muss sie wie in der realen Bibliothek eben mehrere „Exemplare“ anschaffen. Sollten diese alle entliehen sein, muss dann ebenso auf die Rückgabe gewartet oder eine (kostenlose) Vormerkung getätigt werden.

Oft verhindert auch die Preisgestaltung der Verlage, dass die Bibliothek guten Gewissens deren Produkte anschafft, wenn etwa ein Mehrfaches des Preises für ein gedrucktes Buch verlangt wird. Den gleichen Effekt haben restriktive Lizenzlaufzeiten (besonders wenn sie in Kombination mit hohen Preisen angeboten werden). So werden in der Regel keine eBooks angeschafft, bei denen bereits nach einem Jahr die Lizenz abläuft und der volle Kaufpreis neu entrichtet werden müsste, wollte die Bibliothek den Titel weiter anbieten. Akzeptabel ist in den meisten Fällen die am häufigsten angebotene Laufzeit von 4 Jahren, Reiseführer oder Rechtsratgeber stehen dann sowieso zum Austausch an. Lieber noch kauft man bei gleicher Qualität aber bei den Verlagen, die die Laufzeit überhaupt nicht beschränken oder 2 Jahre nach Kauf sogar die unbeschränkte parallele Nutzung erlauben. Bei gefragten Bestsellern greift die Bibliothek aber auch gerne auf eine andere Variante zurück, bei der 3 Exemplare gekauft werden, die ersten 25 Interessierten sofort zum Zuge kommen – dadurch eines dieser Exemplare „verbrauchen“ – während 2 Exemplare zum normalen Ausleihen oder Vormerken übrig bleiben.

Wie unterschiedlich sich digitale und physische Medienwelt für Bibliotheken darstellen, zeigt auch das Beispiel, dass das ePaper-Abo einer bekannten Tageszeitung bei 2stündiger Ausleihdauer wesentlich günstiger als bei 1stündiger ist. Der Verlag kalkuliert natürlich, dass pro Tag statt bis zu 24 nur 12 Menschen die aktuelle Ausgabe wohl nicht mehr kaufen werden. Die Bibliothek entschied sich für das teurere Abo und damit für mehr zufriedene Zeitungsleserinnen und -leser!

 

Beantwortet von Herrn Zimmermann, Zentrale Dienste

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