#FAQ: Bibliotheksgebühren online bezahlen

Welche Gebühren kann ich online bezahlen? Wie funktioniert der Bezahlvorgang? Wer kann die Online-Bezahlmöglichkeiten nutzen?

Kann ich Bibliothekgebühren online bezahlen?

Ja, grundsätzlich können Kund*innen der Münchner Stadtbibliothek ihre Gebühren vor Ort oder online bezahlen.


Wer kann Jahresgebühren online bezahlen?

Illustration: Kreditkarten

Bibliothekskund*innen, die keine Ermäßigung in Anspruch nehmen, können ihren Ausweis online verlängern und die Jahresgebühr bezahlen.

Wer einen ermäßigten Ausweis erhalten kann, muss einen Berechtigungsnachweis in einer Stadtbibliothek vor Ort vorlegen und auch dort die Ausweisgebühr begleichen.
Ermäßigungsberechtigt sind: junge Erwachsene (ab 18) in Ausbildung, Studierende, Renten-, Versorgungs-, Sozialhilfeempfänger*innen, Arbeitslose, Freiwilligendienstleistende oder Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent.

Dauerhaft Ermäßigungsberechtigte bilden hier eine Ausnahme: Sie müssen zwar wie alle Ermäßigungsberechtigten die Erstanmeldung vor Ort durchführen, können jedoch in Folge ihren Ausweis auch online verlängern und die Jahresgebühr bezahlen.

Kostenfreie Ausweise, zum Beispiel für Kinder, können wir nur vor Ort erstellen.

Erstanmeldung online

Kreis aus bunten Bibliotheksausweiskarten

Alle Personen ab 18 Jahre, die in der Region München wohnen, können sich auch online neu bei der Münchner Stadtbibliothek registrieren. Der Zugang kann für ein Jahr oder drei Monate beantragt und online bezahlt werden. Für ein Jahr fallen Gebühren in Höhe von 20 Euro, für ein Vierteljahr in Höhe von 7 Euro an.

Ausgangspunkt für die Anmeldung ist der Onlinekatalog. Unter dem Zugang zum Benutzerkonto gibt es den Button „Bibliothekskunde werden“. Nach dem Ausfüllen des Formulars und der Zahlung kannst du zunächst schon mal alle Online-Angebote, z.B. die Onleihe nutzen. Um auch gedruckte Bücher, DVDs u.s.w. in einer Bibliothek ausleihen zu können, müssen die üblichen Nachweise (Personalausweis, alternativ: Reisepass mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts) in einer unseren Bibliotheken vorgelegt werden. Vor Ort erstellen wir dann den Bibliotheksausweis und wandeln das Onlinekundenkonto in ein Konto mit allen Funktionen um; zusätzliche Kosten entstehen natürlich nicht.

Für Kinder und Jugendliche und ermäßigungsberechtigte Personen können wir aktuell noch keine Onlineanmeldung ermöglichen.


Weitere Gebühren

Alle anderen Gebühren:

  • für die Vorbestellung von Medien
  • Mahngebühren für zu spät verlängerte oder verspätet zurückgegebene Medien
  • für verlorene Medien

können immer und von allen online beglichen werden


Wo kann ich Gebühren online bezahlen?

Ausgangspunkt für die Zahlung ist das eigene Benutzerkonto im Onlinekatalog, in das man sich mit Ausweisnummer und Passwort einloggt. Ab einem Betrag von einem Euro erscheint im Benutzerkonto der Button „Weiter zum Bezahlen“.

Zahlungsmethoden

Als Zahlungsmöglichkeiten stehen

Person hält Bankkarte in linker Hand, tippt mit rechter Hand auf Computertastatur
  • Visa- oder Master-Card
  • Giropay
  • Online-Lastschrift
  • Paydirekt
  • PayPal

zur Verfügung. Eine Übersicht, wie sich die Gebühren zusammensetzen, bekommst du in deinem Gebührenkonto.

Beantwortet von Brigitte Bielinski, Stadtbibliothek Riem



17 Kommentare zu “#FAQ: Bibliotheksgebühren online bezahlen

  1. Müller on 12/12/2020 at 10:53 am sagt:

    Würde gerne meine Jahresgebühr für 2021 bezahlen. Habe keine Kredikarte. Was ist Giropay? Kann ich nicht auf ein Konto der Stadtbücherei überweisen? Bar wie sonst immer geht ja nicht. Danke für Ihre Hilfe. Mfg Evelyn Müller

  2. Nanshee on 25/11/2022 at 12:54 pm sagt:

    Ich möchte meine Jahresgebühr online bezahlen. Dafür gibt es nirgendwo eine Option,
    Es gibt keinen Button zum Bezahlen und es steht auch nirgendwo, wann die nächste Jahresgebühr fällig wird.
    Der Artikel ist somit auch leider überhaupt keine Hilfe.

    • Hannah Fischer on 01/12/2022 at 9:46 am sagt:

      Wie im Artikel beschrieben, befindet sich die Möglichkeit zum Bezahlen der Gebühren im eigenen Benutzerkonto in unserem Onlinekatalog (https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/katalog). Ab einem Betrag von einem Euro erscheint dort im Gebührenkonto der Button „Weiter zum Bezahlen“. Die Jahresgebühren werden individuell fällig, abhängig vom Anmeldedatum. Beste Grüße, Hannah von der Münchner Stadtbibliothek

      • Anne G. on 10/03/2024 at 9:51 pm sagt:

        Liebes Stadtbibliothek-Team,
        anscheinend gibt es das Problem schon länger, dass die „Konto“ Ansicht nicht die Informationen und Links bietet, die benötigt werden.
        Es geht 1. um die Gültigkeitsdauer des Ausweises, die ich nirgends finden kann.
        2. die Information, dass die Bezahllinks nur erscheinen, wenn ein Betrag zu bezahlen ist (also z.B. mein Ausweis bereits abgelaufen ist).

        Bitte geben Sie dies doch an die Administratoren der Webseite weiter, damit die Nachbesserung eingepflegt wird.

        Ansonten danke für Ihre gute und engagierte Arbeit!
        Beste Grüße
        Anne G.

        • Isabella Kratzer on 20/03/2024 at 10:26 am sagt:

          Hallo, danke für den Hinweis! Wir geben die Info weiter. Viele Grüße, Isabella von der Münchner Stadtbibliothek

  3. elfriede wimmer on 03/12/2022 at 4:06 pm sagt:

    Hallo,
    ich möchte meine Jahresgebühr online bezahlen, kann jedoch nur die Möglichkeit zur online-Zahlung für bestellte oder überzogene Medien finden.

    Wo soll bitte der Link zur Online-Zahlung der Jahresgebühr zu finden sein?
    Auf jeden Fall so gut versteckt, dass zumindest ich ihn nicht finde.

    Viele Grüße
    Wimmer

    • Hannah Fischer on 06/12/2022 at 10:20 am sagt:

      Liebe Frau Wimmer, im Gebührenkonto Ihres Benutzerkontos in unserem Onlinekatalog (https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/katalog) sind alle aktuell fälligen Gebühren aufgelistet, egal, ob Überziehungs-, Vormerkungs- oder Jahresgebühren. Das Bezahlverfahren ist identisch. Tauchen die Jahresgebühren dort nicht auf, ist Ihr Ausweis noch gültig und muss noch nicht verlängert werden. Beste Grüße, Hannah von der Münchner Stadtbibliothek

  4. Müller Anna on 08/12/2022 at 11:09 am sagt:

    Möchte gerne meinen Ausweis Nr.4000 0851 048 6 per online verlängern und
    bezahlen.
    Komme aber nicht klar und bitte Sie, dies evtl. für mich zu erledigen bzw. um
    telef. Hilfe

  5. knauer reinhard on 04/01/2023 at 7:35 pm sagt:

    Ich möchte für meinen Sohn eine Versäumnisgebühr für das Ausleihen eines 2
    Jahre alten Fussballheftes entrichten, welches wir weggeworfen hatten, da wir es nicht als ausgelieenes Buch erfasst haben. Mir wäre lieber gewesen, man hätte ihm ein echtes Buch gegeben.
    Nummer ist 40009657014
    Victor Knauer

    Ich wollte online Bezahlen, aber eine Kontoeröffnung ist nicht möglich. Auch geht niemand ans Telefon und Schwabing ist geschlossen.

    Das ist wirklich wie vor 50 Jahren. Ich sende ihnen sehr gerne das Geld über 14,20 ( was den Wert dieses gebrauchten Fussballheftes um mehrere hundert Prrozent übersteigen dürfte), wenn wie mir ein Konto nennen, zumindest das müsste doch möglich sein.

    MFG,
    rk

  6. Birgit on 24/01/2023 at 9:39 am sagt:

    Ich habe gerade ein neues Konto erstellt, jedoch wird bei mir unter dem von Ihnen angegebenen link (https://www.muenchner-stadtbibliothek.de/katalog) keine Bezahlmöglichkeit angeboten und es gibt auch keine Auflistung meiner Kosten. Ich habe versucht trotzdem auf online-Medien zuzugreifen, da steht jedoch, mein Ausweis ist abgelaufen oder noch nicht aktiviert.
    Können Sie mir da weiterhelfen? Bzw. wo auf der Seite sollte die Auflistung genau erscheinen?
    Vielen Dank und liebe Grüße

  7. Yvonne Murry on 31/10/2023 at 4:46 pm sagt:

    Hallo,
    kann kein Konto finden,
    möchte gerne online zahlen.
    Kann nicht ins kundenkonto weil ausweis abgelaufen ist.

  8. Anna Asyova-Tsintsev on 19/03/2024 at 2:19 pm sagt:

    Hallo,
    Ich möchte die offene Gebühren für meine Tochter (400008582925) online bezahlen. Der Bibliotheksausweis wurde vor 4 Jahren ausgestellt und kann nicht online mit einem Geburtsdatum abgerufen werden. An wen muss ich mich wenden?

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